Öffentlicher Verkehr in der Schweiz: Fehlende Barrierefreiheit trotz gesetzlicher Frist

Verpasste Frist und unerfüllte Versprechen: Der Kampf um Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
Protest am Hauptsitz der SBB (Foto: Nicole Haas, Reporter:innen ohne Barrieren)

Seit Anfang 2024 sind die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz gesetzeswidrig, da sie nach Ablauf einer 20-jährigen Frist die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig umgesetzt haben. Nur 60% der Bahnhöfe und ein Drittel der Bus- und Tramhaltestellen sind angepasst, was gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstösst.

Menschen mit Behinderungen fordern jetzt eine sofortige, flächendeckende Umsetzung der Barrierefreiheit, eine öffentliche Präsentation der Umsetzungsplanung, ein Bekenntnis gegen separate Shuttlesysteme, eine gesetzliche Verpflichtung zu diesem Plan und eine Entschuldigung und Entschädigung für die verpasste Frist.

Unser Moderator Roger Marti führte ein Live-Studio-Gespräch mit Roger Lier und erhielt einen persönlichen Einblick in die Erfahrungen und Herausforderungen des Lebens im Rollstuhl.


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